Elektro- und Hybridfahrzeuge sicher in besten Händen
Elektro- und Hybridfahrzeuge stellen besondere Anforderungen an Wartung, Diagnose und Reparatur. Neben der klassischen Fahrzeugtechnik arbeiten moderne Fahrzeuge mit Hochvoltsystemen, für deren Instandhaltung speziell geschulte Fachkräfte erforderlich sind.
Im Autohaus Köttel in Stödtlen verfügen wir über die entsprechenden Qualifikationen für Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen. So können wir auch anspruchsvolle Arbeiten an Elektro- und Hybridfahrzeugen fachgerecht und sicher durchführen. Ob Wartung, Fehlersuche oder Arbeiten am Hochvoltsystem: Bei uns erhalten Sie kompetenten Service rund um Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug.
Hochvolt-Kompetenz für Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug
Elektromobilität verändert nicht nur unsere Fahrzeuge, sondern auch die Anforderungen an Werkstätten. Für Arbeiten an Hochvoltsystemen sind geeignete Arbeitsverfahren, Sicherheitsmaßnahmen und entsprechend qualifizierte Mitarbeiter entscheidend. Im Autohaus Köttel in Stödtlen verbinden wir klassische Werkstattkompetenz mit dem notwendigen Know-how für moderne Elektro- und Hybridfahrzeuge. So haben Sie auch bei Fahrzeugen mit Hochvolttechnik einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite.
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Auffahrunfall: Analytiker klärt, Gutachter bewertet
Sie passieren immer wieder und stets plötzlich: Auffahrunfälle. Ein Moment der Unaufmerksamkeit und es kracht gewaltig. Doch viele wissen gar nicht, wer bei einem Auffahrunfall eigentlich schuld ist. Der, der viel zu plötzlich bremst, oder der, der hinten reinfährt? Eine Frage, die ein Unfallanalytiker dann beantworten muss. Er rekonstruiert den Unfall und klärt die Schuldfrage. Im Anschluss bewertet der Kfz-Gutachter (Sachverständiger) die Höhe des Schadens.
Wir alle kennen diesen Moment, wenn ein Autofahrer vor uns plötzlich stark bremst oder wenn wir 3 Sekunden mal nicht auf die Straße gucken und das vorausfahrende Auto plötzlich nur noch einen Meter vom eigenen entfernt ist. Solche Momente sind gefährlich und stellen eine der häufigsten Unfallursachen dar. Wie der ADAC in seiner Unfallforschung festhält, gehören Auffahrunfälle zu der häufigsten Unfallart.
Wenn es dann wirklich passiert und laut knallt, kommt schnell die Schuldfrage auf. Viele sind sich sicher, dass immer der Auffahrende die Schuld trägt, schließlich hätte er ja ausreichend Abstand halten müssen. Dies stimmt so nicht ganz. Zwar „muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird“, wie es in Paragraph 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geschrieben steht, jedoch darf der Vorausfahrende nicht einfach ohne besonderen Grund bremsen (§ 4 StVO, Abschnitt 1). Das heißt, dass der Autofahrer, der vor Ihnen fährt, nur stark abbremsen darf, wenn er „aus zwingendem Grund handelt“ und einen hohen Schaden verhindern will. Tut er dies nicht, kann ihm eine Teilschuld zugesprochen werden. So oder so sollten Sie immer genug Abstand halten und mit einem plötzlichen Bremsen Ihres Vordermanns rechnen.